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Rafting und Canyoning Erlebnis

Rafting und Canyoning Erlebnis
Statt 177,70
117,70
Rafting und Canyoning Erlebnis

Tirol - Rafting und Canyoning Abenteuer Wochenende, 1 x Rafting - Tour "Imster Schlucht", 1 x Canyoning - Tour "Apachi", Top-Ausrüstung und Top-Guides, 1 x Abschluss Getränk

Samstag

Leipzig entdecken

Leipzig entdecken
Statt 220,00
97,80
Leipzig entdecken es lichtet sich

Sachsen ****Hotel "Zum weissen Ross" - 2 Pers. 2 Übernachtungen inkl. Frühstück, eine Flasche Sekt, 1x Shuttlefahrt nach Leipzig und zurück, Kostenfreie Parkmöglichkeit am Hotel

Freitag

Pilot sein in Berlin - ein außergewöhnliches Erlebnis

Pilot sein in Berlin - ein außergewöhnliches Erlebnis
Statt 209,00
149,00
Pilot sein in Berlin - ein außergewöhnliches Erlebnis

Berlin Quality Hotel Berlin Tegel 1 Übernachtungen für 2 Personen im Doppelzimmer, Frühstück, Gutschein für den Flugsimulator für 2 Personen jeweils eine halbe Stunde oder 1 Person 1 Stunde, kostenfrei Parken

Donnerstag

6 deutsche Städte zur Auswahl

6 deutsche Städte zur Auswahl
Statt 90,00
66,00
6 deutsche Städte zur Auswahl

2 Personen 1 Übernachtung inkl. Frühstück. Freie Hotelwahl unter 6 Best Western Hotels in Velbert- Düsseldorf - München - Nürnberg - Regensburg - Wiesbaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungsleistungen / Reisevermittlung durch EVENT IM TREND

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für diejenigen Reiseangebote und touristische Leistungen, für die EVENT IM TREND (Inhaber: Rigo Scheibe) nur als Vermittler auftritt und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und EVENT IM TREND als Vermittler. Dies ist dann nicht der Fall, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass EVENT IM TREND solche Leistungen in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter übernimmt (vgl. § 651a Abs. 2 BGB).

1. Vermittlungsvertrag, vermittelter Vertrag

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für die Vermittlung von fremdveranstalteten Pauschalreisen, von Ferienwohnungen, touristischen Einzelleistungen und einzelnen Events durch EVENT IM TREND. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisegast als Vermittlungskunden und EVENT IM TREND. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Vertragsinhalt ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise, der Ferienwohnung, touristischen Einzelleistung oder des Events durch EVENT IM TREND.

1.2 Der Reise- oder Veranstaltungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter oder Eventveranstalter zustande, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt und an den sich der Kunde mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich des Events oder der Reise selbst richten muss. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung finden für den Inhalt des von EVENT IM TREND vermittelten Vertrages die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen oder Geschäftsbedingungen des die Reise oder die Leistung erbringenden Unternehmens ausschließlich Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des vermittelten Vertrages geregelt sein. Bei Vermittlung einer Ferienwohnung werden die Wohnung oder das Ferienhaus ausschließlich zu Ferienwohnzwecken vermietet.

2. Anmeldung, Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (online) vorgenommen werden kann, beauftragt der Kunde EVENT IM TREND verbindlich zur Vermittlung eines Vertrages mit dem Reise- oder Eventveranstalter oder Vermieter. An seinen Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme durch EVENT IM TREND gebunden. Der Vermittlungsvertrag über die zu buchende Reise, die zu mietende Ferienwohnung, das zu vermittelnde Event oder den Voucher eines Veranstalters kommt mit der Annahme durch EVENT IM TREND zustande, für die es keiner besondere Form bedarf. EVENT IM TREND informiert den Kunden per E-Mail über die von ihm verbindlich zur Vermittlung beauftragten Leistungen, übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass der Veranstalter oder Reiseveranstalter die Buchung des Kunden annimmt.

Soweit der Kunde für mehrere Personen ein Angebot auf den Vermittlungsvertrag abgibt, ist er für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag verantwortlich, sofern er eine Verpflichtung durch zusätzliche, ausdrückliche und eigenständige Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges durch gesonderte Unterschrift übernommen hat.

2.2 Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Buchung nebst Rechnung durch EVENT IM TREND sowie bei einer Pauschalreise des Reisepreissicherungsscheins des Reiseveranstalters, durch den sämtliche Zahlungen des Kunden als Kundengelder gegen Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden.

2.3 Die Reiseunterlagen bzw. den Voucher erhält der Kunde per elektronischer Post. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen zu prüfen und EVENT IM TREND unverzüglich über fehlende Unterlagen, falsche Unterlagen oder Unstimmigkeiten der Unterlagen mit der gebuchten Reise zu unterrichten. Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Voucher können nur durch volljährige Personen erworben werden. Sie sind für den auf ihnen angegebenen Zeitraum gültig und einmalig einsetzbar. Die Einlösung eines Gutscheines oder Voucher in Bargeld ist nicht möglich. Die Voucher müssen direkt bei den Event- und Reiseveranstaltern oder Vermietern eingelöst werden.

3. Zahlung

3.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen des Kunden erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651k Abs. 3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung, die bis 20 Prozent des Pauschalreisepreises betragen kann. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, die keine Pauschalreise i.S.d. § 651a BGB darstellen und bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, ist die Zahlung des Reisepreises / des Eventpreises mit erfolgter Buchung und sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Es gelten im Übrigen die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter, Eventveranstalter oder Ferienwohnungsvermieter.

3.2 Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung / Rechnung das Konto, auf das er unter den unter 3.1 genannten Voraussetzungen leisten soll. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Wird der in Rechnung gestellte Reisepreis, der Preis des Events oder eine Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vom Kunden gezahlt, so sind EVENT IM TREND und der einzelne Veranstalter / Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten (§ 323 BGB).

4. Gewährleistung

EVENT IM TREND bemüht sich, die übertragenen Leistungen gewissenhaft und nach bestem Gewissen zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, ist EVENT IM TREND zur Nacherfüllung verpflichtet und erhält Gelegenheit zur Nachbesserung des Vermittlungsvertrages (z.B. nochmalige Übersendung Voucher). Geringfügige Beanstandungen geben nicht das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat EVENT IM TREND das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen mangelnder Leistungen beträgt bei Sach- und Vermögensschäden ein Jahr nach Beendigung der Reise oder des Events.

5. Haftung, Haftungsbeschränkung

5.1 EVENT IM TREND übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Reiseleistungen durch die vermittelten Vertragspartner und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Hierfür und für die Erbringung der vermittelten Leistung haftet der Vertragspartner des Kunden. Er erbringt die in Prospekten, auch im Internet ausgeschriebenen Leistungen eigenverantwortlich. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass EVENT IM TREND solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernimmt EVENT IM TREND die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.

5.2 EVENT IM TREND haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung und Fehler der Geschäftsbesorgung. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Einzelveranstalter gegenüber EVENT IM TREND und stellen somit keine eigene Zusicherung von EVENT IM TREND gegenüber dem Kunden dar. EVENT IM TREND gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der vermittelten Reiseveranstalter ab. Dies gilt auch für die Informationen des Reiseveranstalters zu Pass-, Visa-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen hinsichtlich des gebuchten Reiseziels, die EVENT IM TREND vom Veranstalter übernimmt und an den Kunden weitergibt.

5.3 Die Haftung von EVENT IM TREND ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, bei Sach- und Vermögensschäden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung oder Reiseleistung beschränkt.

5.4 Bitte überprüfen Sie selbst, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen für eine Reise oder ein Event (z.B. Führerschein, Mindestalter) erfüllen und Ihre gesundheitliche Konstitution die Teilnahme an der Reise / dem Event zulässt. Für Pauschalreisen wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen.

6. Hinweis auf Ausschluss- und Anzeigefristen, Verjährung

6.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter der vom Kunden gebuchten Reise innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

6.2 Ansprüche des Kunden aus Vermittlungsvertrag gegenüber EVENT IM TREND verjähren nach einem Jahr bei Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen EVENT IM TREND und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EVENT IM TREND die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

7. Reiseversicherungen

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung über EVENT IM TREND hingewiesen. Unfallrisiken können durch eine vom Kunden abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-, Reisekranken- und ggf. eine Reisegepäckversicherung abgedeckt werden. Es kann eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall abgeschlossen werden. Auf dem Anmeldeformular kann der Kunde gegenüber EVENT IM TREND vermerken, ob er eine Versicherung abschließen will. EVENT IM TREND empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gleich bei der Anmeldung, da der nachträgliche Abschluss dieser Versicherung an versicherungsrechtliche Fristen gebunden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass vom Kunden abgeschlossene Versicherungsverträge auch im Falle seines Rücktritts von der Reise bestehen bleiben und EVENT IM TREND daher keinen Einfluss auf die Rückzahlung von Versicherungsprämien hat.

8. Umbuchung, Rücktritt, Stornierungsentschädigung

8.1 Umbuchungen, der Rücktritt von der Reise und/oder zu zahlende Stornierungsentschädigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, Umbuchungswünsche oder den Rücktritt von der Reise schriftlich zu erklären. Der Rücktritt vom Reisevertrag ist unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Bei Umbuchungen auf Wunsch des Kunden (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sowie durch den Kunden veranlasste Namensänderungen, kann EVENT IM TREND ein Umbuchungsentgelt von 20,00 Euro erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass EVENT IM TREND überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der berechneten Pauschalen entstanden ist.

8.2 EVENT IM TREND weist darauf hin, dass Stornierungsentschädigungen der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften im Einzelfall nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur vollen Höhe des Reise- oder Ticketpreises betragen können. Es wird daher empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wurden von EVENT IM TREND Stornoentschädigungen vorverauslagt, können sie im Wege des Aufwendungsersatzes aus dem Vermittlungsvertrag verlangt werden und sind sofort zur Zahlung fällig.

9. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 EVENT IM TREND übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen bzgl. von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Zu Angaben hierzu ist lediglich der Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit EVENT IM TREND diese Informationen weitergibt und sich diese einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt EVENT IM TREND keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von EVENT IM TREND ist insoweit ausgeschlossen, es sei denn EVENT IM TREND hat dem Kunden gegenüber eigens Informationspflichten diesbezüglich übernommen und gegen eigene Pflichten verschuldet verstoßen. Es wird nahe gelegt, sich selbst über die Medien hinsichtlich der Änderungen der Bestimmungen im Zielland zu informieren, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

9.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder ein Konsulat zu wenden.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet EVENT IM TREND, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EVENT IM TREND verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft/en muss EVENT IM TREND den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste der Airlines) ist auf der Internetseite www.air-ban-europa.eu sowie in den Geschäftsräumen von EVENT IM TREND einsehbar und wird von der EU ständig aktualisiert.

11. Links zu anderen Websites, Haftungsbeschränkung

11.1 Bei direkten oder indirekten Verweisen der Website von EVENT IM TREND auf fremde Web-Seiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von EVENT IM TREND liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft, in dem EVENT IM TREND von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die gesetzten Links wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. EVENT IM TREND erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten /verknüpften Seiten hat EVENT IM TREND keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich EVENT IM TREND hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotenen Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

11.2 Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Inhalten im Zusammenhang mit der EVENT IM TREND Website erfolgt auf das eigene Risiko des Kunden. EVENT IM TREND ist nicht für Schäden am Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden auf Grund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen verantwortlich.

12. Datenschutz

Die Angabe von persönlichen Daten erfolgt seitens der Nutzer auf freiwilliger Basis. Diese EVENT IM TREND zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des BDatenSchG geschützt. EVENT IM TREND gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner und Reiseveranstalter, die der Kunde für die Abwicklung der Buchung ausgesucht hat. Im Rahmen des BDatenSchG hat der Kunde jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten (Kontakt: siehe untenstehende Adresse).

13. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.

13.2 Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

13.3 Der Kunde kann EVENT IM TREND an deren Geschäftssitz verklagen. Klagen gegen den Kunden können an dessen Wohnsitz erhoben werden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EVENT IM TREND vereinbart.

Reisevermittler: EVENT IM TREND
Inhaber: Rigo Scheibe
Am Jägerwinkel 13
21266 Jesteburg
Tel. 01805 - 38 36 88 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
Telefax: 04183-77 60 92
Email: scheibe@event-im-trend.de

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